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Rückgaberecht

Herausgegeben von der Gesellschaft TECHNOGROUP s.r.o. (im Folgenden "Verkäufer" genannt)

Es wird verwendet, um das korrekte Verfahren für die Reklamation und Bearbeitung von Mängeln an Verbrauchsgütern sicherzustellen.

Es wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg., dem Bürgerlichen Gesetz, in der Fassung späterer Vorschriften, und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, erstellt.

Artikel 1

DAS RECHT DES KÄUFERS, MÄNGEL DER WARE ZU REKLAMIEREN

Entspricht die verkaufte Sache bei Erhalt durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag oder liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Käufer sein Recht aus der Haftung für mangelhafte Ware gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Eine Veränderung der Eigenschaften der Ware, die während der Garantiezeit infolge von Verschleiß oder unsachgemäßer Verwendung oder unsachgemäßem Eingriff eingetreten ist, kann nicht als Mangel angesehen werden.

Wenn der Käufer das Recht ausübt, das sich aus der Haftung für mangelhafte Waren ergibt (im Folgenden als "Reklamation" bezeichnet), ist der Filialleiter oder ein vom Käufer autorisierter Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Werktagen, über die Rechtmäßigkeit der Reklamation zu entscheiden. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachgerechte Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Ein Arbeitnehmer, der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig ist, muss während der gesamten Öffnungszeiten im Betrieb anwesend sein.

Eine Reklamation, einschließlich der Beseitigung eines Mangels, muss wie folgt geregelt werden:

  1. unverzüglich, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach dem Tag ihrer Antragstellung,
  2. oder innerhalb eines längeren Zeitraums, auf den sich Verkäufer und Käufer einigen können.

Nach Ablauf der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer die gleichen Rechte, als ob es sich um einen Mangel handeln würde, der gemäß Artikel 6 dieser Reklamationsordnung nicht behoben werden kann.

Der Filialleiter oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter nimmt die Reklamation an, wenn die Ware ordnungsgemäß gereinigt und getrocknet ist und die allgemeinen Hygienegrundsätze der Beurteilung der Reklamation nicht entgegenstehen.

Artikel 2

ORT, AN DEM SIE EINE BESCHWERDE EINREICHEN KÖNNEN

Der Käufer sollte eine Reklamation vorzugsweise in dem Geschäft einreichen, in dem die Ware gekauft wurde. Der Käufer hat jedoch das Recht, eine Reklamation einzureichen:

  1. in jeder Einrichtung des Verkäufers, in der es möglich ist, die Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment zu akzeptieren,
  2. am Sitz des Verkäufers.

Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass sein Anspruch auf Erledigung der Reklamation berechtigt ist, d.h. dass er neben dem Hinweis auf die Mängel auch den Ort, den Preis der Ware und den Zeitpunkt des Kaufs der Ware dokumentiert, was am besten durch ein Verkaufsdokument, einen Garantieschein oder eine andere glaubhafte Weise nachgewiesen wird.

Artikel 3

FRIST FÜR DIE EINREICHUNG EINER BESCHWERDE

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass der verkaufte Artikel bei Erhalt durch den Käufer dem Kaufvertrag entspricht , sowie für Mängel, die nach der Übernahme des Artikels durch den Käufer während der Garantiezeit auftreten.

Die Frist für die Einreichung einer Reklamation (Gewährleistungsfrist) beträgt 24 Monate ab dem Datum des Eingangs der Ware im Geschäft. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer beim Verkauf einen Garantieschein auszustellen, in dem der Umfang und die Bedingungen der Garantie angegeben sind. Wenn die Beschaffenheit des Artikels es zulässt, genügt anstelle einer Garantiekarte ein Kaufbeleg des Artikels. Das Reklamationsrecht des Käufers erlischt, wenn es nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt wurde.

Der Käufer sollte die Reklamation unverzüglich nach Entdeckung des Mangels einreichen, damit die Reklamation ordnungsgemäß beurteilt und erledigt werden kann. Die Gewährleistungsfrist ist nicht zu verwechseln mit der üblichen Lebensdauer der Ware, d.h. dem Zeitraum, den die Ware aufgrund ihrer Eigenschaften, ihres Zwecks und der unterschiedlichen Nutzungsintensität bei sachgemäßer Verwendung und Behandlung halten kann.

Wenn die Reklamation durch den Austausch der mangelhaften Ware durch eine neue gelöst wird, läuft die Frist für die Einreichung der Reklamation ab dem Zeitpunkt des Erhalts der neuen Ware beim Käufer erneut.

Artikel 4

KONFLIKT MIT DEM KAUFVERTRAG

Für den Fall, dass die Ware bei Erhalt durch den Käufer nicht mit dem Kaufvertrag übereinstimmt , hat der Käufer das Recht, die Ware auf Wunsch des Käufers kostenlos in einen Zustand zurückzuversetzen, der dem Kaufvertrag entspricht, entweder durch Ersatz oder Reparatur des Artikels, wenn dieses Verfahren nicht möglich ist, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass auf den Preis des Artikels verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Abweichung vom Kaufvertrag kannte oder die Abweichung vom  Kaufvertrag vor Übernahme der Sache verursacht hat.

Eine Abweichung vom Kaufvertrag, die innerhalb der ersten sechs Monate ab dem Datum des Erhalts der Sache erkennbar wird, liegt nicht im Widerspruch zur Beschaffenheit der Sache oder bis zum Beweis des Gegenteils bei Erhalt der Ware vor.

Artikel 5

BEHEBBARE MÄNGEL

Als reparierbare Mängel gelten solche Mängel, bei denen das Aussehen, die Funktion und die Qualität der Produkte durch ihre Entfernung nicht beeinträchtigt werden und die Reparatur innerhalb der vorgeschriebenen Frist ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Frist für die Mängelbeseitigung darf 30 Kalendertage oder eine längere Frist, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurde, nicht überschreiten. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, die Art des Mangels zu beurteilen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache auf Verlangen des Käufers kostenlos und unverzüglich in einen dem Kaufvertrag entsprechenden Zustand wiederherzustellen, entweder durch Ersatz der Sache, es sei denn, dies ist unverhältnismäßig zur Art des Mangels , oder durch Reparatur. Ist ein solches Verfahren nicht möglich, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle eines behebbaren Mangels bereits gebrauchter Ware hat der Käufer das Recht, nur die kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels zu verlangen, während der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

Die Zeit von der Reklamation bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer verpflichtet war, die Ware nach Abschluss der Reparatur zu übernehmen, ist nicht in der Gewährleistungsfrist enthalten. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung (Reklamationsformular) auszustellen, aus der hervorgeht, wann die Reklamation erfolgt ist, sowie die Reparatur und deren Dauer

Artikel 6

IRREPARABLE MÄNGEL

Irreparable Mängel sind Mängel, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vollständig behoben werden können und die eine ordnungsgemäße Verwendung des Produkts verhindern. Ist der Mangel irreparabel, kann der Käufer verlangen:

  1. Umtausch von Waren gegen andere einwandfreie Waren,
  2. Rücktritt vom Kaufvertrag (der Käufer sendet die mangelhafte Ware zurück und erhält eine Rückerstattung des Kaufpreises).

Wenn ein anderer irreparabler Mangel an der Ware vorliegt, der ihre Verwendung nicht verhindert, und wenn der Käufer den Ersatz der Sache nicht verlangt, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Preis der Ware oder er kann vom Vertrag zurücktreten.

Der Käufer hat die gleichen Rechte wie bei irreparablen Mängeln, auch wenn derselbe behebbare Mangel auch nach den beiden vorangegangenen Reparaturen an der Ware auftritt oder wenn mindestens drei behebbare Mängel gleichzeitig an der Ware vorhanden sind.

Artikel 7

WAREN, DIE ZU NIEDRIGEREN PREISEN VERKAUFT WERDEN

Produkte, die Mängel aufweisen (fehlerhafte Neuprodukte oder gebrauchte Produkte), die die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht verhindern, dürfen nur zu niedrigeren Preisen verkauft werden. Es ist notwendig, den Käufer darauf hinzuweisen, dass das Produkt einen Mangel aufweist und worin der Mangel besteht, es sei denn, dies ist aus der Art des Verkaufs offensichtlich. Der Verkäufer haftet nicht für solche Mängel an neuen oder gebrauchten Produkten, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde. Wenn ein zu einem niedrigeren Preis verkauftes Produkt einen versteckten Mangel aufweist, der es aus funktionaler Sicht daran hindert, es für den angegebenen Zweck zu verwenden, hat der Käufer das Recht, das Produkt gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 6 dieser Reklamationsregeln zu reklamieren. Wenn ein anderer irreparabler Mangel an einem Produkt vorliegt, das zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde, dies jedoch nicht verhindert, dass es für den angegebenen Zweck verwendet werden kann, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Rabatt auf den Preis des Produkts.

Bei gebrauchten Artikeln kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt werden, sofern der Verkäufer dies mit  dem Käufer vereinbart. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, diese Frist im Kaufbeleg des Artikels anzugeben.

Wenn der Preis der Ware aufgrund eines Verkaufs oder eines Nachverkaufs gemindert wurde und es sich um einen Verkauf neuer mangelfreier Waren handelt, haftet der Verkäufer in vollem Umfang für die Mängel der auf diese Weise verkauften Ware.

Artikel 8

STREITBEILEGUNG

Streitigkeiten, die sich aus dem Beschwerdeverfahren ergeben, werden vom Gericht entschieden.

Prag, 1.1.2014

Unterschrift des Unternehmensvertreters:

Das Beschwerdeverfahren tritt in Kraft und ist ab dem 1. Januar 2014 gültig!
Ausgestellt von: TECHNOGROUP s.r.o., Českomoravská 1181/21, 190 00 Praha 9
Telefax: +420 573 902 055
E-Mail: info@zeman.cz
Kodex: 2-2014